ABSTIMMUNGS-CHAOS IN ZUG: TRANSPARENZ-INITIATIVE UNGüLTIG – DAS WISSEN WIR

Im Kanton Zug hätte am Sonntag die Abstimmung über die Transparenz-Initiative über die Bühne gehen soll. Im Laufe des Nachmittags kam dann aber die überraschende Meldung: Die Abstimmung ist ungültig. Das ist bislang bekannt.

Was ist passiert?

Wie die Zuger Behörden verlauten lassen, ist das Ergebnis der Transparenz-Initiative nicht gültig. Grund dafür ist, dass es zu Unregelmässigkeiten bei der Auszählung kam. Laut der Regierung wurden teilweise ungültige Stimmzettel mitgezählt. Der Regierungsrat sah sich weswegen gezwungen, die Abstimmung für ungültig zu erklären. Es sind mehrere Gemeinden ungültig – um wie viele Stimmzettel es sich handelt, ist bislang unklar.

Inwiefern ungültige Stimmzettel?

Das Abstimmen über die Transparenz-Initiative war nicht ganz einfach. So beinhalten die Abstimmungsunterlagen drei Teile: Initiative, Gegenvorschlag und Stichfrage. Diese waren fett mit 2a, 2b sowie 2c bezeichnet und auf drei verschiedenen Zetteln. «Damit eine Stimme gültig war, mussten alle drei Zettel ins Stimmcouvert gelegt werden. Ob zusammenhängend oder getrennt, spielte keine Rolle», so der Zuger Direktor des Innern, Andreas Hostettler, gegenüber «Zentralplus».

Dies ging bei der Auszählung teilweise aber vergessen. «In gewissen Gemeinden wurden die Stimmen auch dann gezählt, wenn nur einer oder zwei Zettel vorhanden waren», erklärt Hostettler. Und sagt deshalb:

«Somit ist das Resultat schlicht nicht korrekt.»

Warum wird nicht nachgezählt?

Auch dies liegt daran, dass die Antworten zur Initiative auf verschiedenen Zetteln abgegeben werden mussten. So erklärt Hostettler: «Nachzählen geht ebenfalls nicht, da man nicht mehr nachvollziehen kann, von wem welche Zettel stammen.»

Wie sind die Reaktionen?

Delia Meier und Konradin Franzini, die Präsidenten der Initiative, schreiben in einer Medienmitteilung, man habe die Situation «fassungslos» zur Kenntnis genommen. Man fordere nun eine klare Aufarbeitung der Regierung, was die Fehlerquellen und das weitere Vorgehen in Bezug auf die Abstimmungswiederholung betreffe.

Dass es nun zu einer zweiten Abstimmung kommen wird, ärgert Meier. Dies sei nämlich für eine Jungpartei – die Initiative kommt von den Jungen Grünen – besonders schwierig. «Diese muss nun noch einmal Ressourcen und Geld investieren für einen erneuten Abstimmungskampf», sagt sie gegenüber «Zentralplus». Es sei deswegen «sehr enttäuschend, dass aufgrund der schlechten Organisation der Regierung unsere aufwändige Kampagne vergebens geworden ist».

Hostettler will hingegen nichts von einer schlechten Organisation wissen. «Das Prozedere ging absolut korrekt vonstatten», sagt er. «Es ist uns jedoch wichtig, das Ganze nochmals zu machen, damit letztlich eine saubere, gute Abstimmung möglich wird.»

Wie geht es nun weiter?

Das weitere Vorgehen ist noch unklar. Der Regierungsrat kündigte an, so rasch wie möglich entsprechende Analysen vornehmen und das weitere Vorgehen festlegen zu wollen. Die Kantonsregierung stellte für kommenden Mittwoch Informationen in Aussicht.

Um was geht es in der Initiative?

Bei der Transparenz-Initiative handelt es sich um eine Verfassungsinitiative der Jungen Alternative. Sie umfasst die Offenlegung der Finanzierung der im Kantonsrat vertretenen politischen Parteien, ihrer Kampagnen im Hinblick auf kantonale Wahlen und Abstimmungen sowie die Offenlegung von Interessenbindungen der Amtsinhaber und Kandidierenden. Spenden Privater von über 5000 Franken und Spenden von Unternehmen über 1000 Franken müssen künftig offengelegt werden.

So stimmte die Schweiz heute ab – die Schlussresultate

Regierung und Parlament ging die Verfassungsinitiative zu weit ins Detail. Sie waren der Ansicht, dass das Anliegen der Initianten nicht auf Verfassungsstufe zu regeln sei. Mit einem «schlankeren» Gegenvorschlag wollen sie ausschliesslich die Grundsätze der Initiative bezüglich Finanzierung und Interessenbindung verankern. Die konkrete Ausgestaltung – beispielsweise Franken-Schwellenwerte – gehört ihrer Meinung nach ins Gesetz.

In der Schweiz ist die Transparenz bei der Parteienfinanzierung ein Dauerbrenner. Auf Bundesebene gelten Transparenzregeln. Und die Kantone Jura, Tessin, Genf, Neuenburg und Schwyz führten bereits entsprechende Vorschriften ein.

(dab, mit Material von Keystone-SDA)

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