SWISS ZIEHT REGELN FüR FREELANCER AN: STEHT DAS FLUGZEUG, GIBTS KEINEN LOHN

Die Swiss rechnet Freelancer ab 2025 nach Blockstunden ab. Betroffene fürchten dadurch finanzielle Einbussen, die Airline bestreitet dies allerdings.

Monatelang arbeiteten die Swiss und die Gewerkschaft für Kabinenmitarbeitende «kapers» einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) aus, bis er Ende letzten Jahres mit 79,1 Prozent schliesslich endgültig angenommen wurde.

Dieter Vranckx, CEO von Swiss, sagte damals: «Das ist für uns ein klares Zeichen, dass wir mit dem neuen Vertrag eine Basis geschaffen haben, mit der wir die Zukunft gemeinsam erfolgreich gestalten können.»

Gemeint waren unter anderem die bedeutenden Verbesserungen für die Kabinenbesatzung. Denn mit Inkrafttreten des neuen Gesamtarbeitsvertrags am 1. Januar 2024 wurde das Basissalär monatlich für alle um 400 Franken erhöht. Weiter beinhaltet der Vertrag zwei Prozent Inflationsausgleich und eine Erhöhung der Spesen.

Abrechnung nach Blockstunden statt Tagessatz

Was bislang jedoch nicht an die Öffentlichkeit trat, sind die Überarbeitung und Modernisierung der Einsatzregelungen durch den neuen Gesamtarbeitsvertrag. Wie Recherchen von 20 Minuten zeigen, werden Freelancer ab Januar 2025 nicht mehr nach Tagessatz, sondern nach Blockstunden abgerechnet.

Bedeutet: Die Arbeitszeit des Kabinenpersonals beginnt künftig mit dem Verlassen der Parkposition und endet mit Erreichen der Parkposition des Flugzeuges. Alles, was davor oder danach an Arbeit anfällt, wird künftig also nicht mehr entlohnt.

«Das ist unfair», klagt ein freies Kabinenmitglied, das anonym bleiben will. «Kann ein Flug aufgrund einer Verspätung nicht rechtzeitig seine Parkposition verlassen beziehungsweise erreichen, geht das auf Kosten meiner Freizeit.» Angesichts der zunehmenden Verspätungen sei dies umso ärgerlicher.

Swiss sieht keinen Nachteil für Freelancer

Bei Swiss selbst begründet man das neue Auszahlungsverfahren damit, dass die Einsatzregelungen im Rahmen der GAV-Verhandlungen modernisiert wurden. «Das bis anhin geltende Auszahlungsverfahren konnte nicht mehr weitergeführt werden», sagt Mediensprecherin Meike Fuhlrott. Die neuen Einsatzregelungen würden sich nun an den Logiken der gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) orientieren.

«Das neue Verfahren trägt der effektiven Arbeitsbelastung der Freelance-Kabinenmitarbeitenden besser Rechnung.»

Dass für Freelancer dadurch aber Nachteile entstehen würden, dementiert Fuhlrott: «Das neue Verfahren trägt der effektiven Arbeitsbelastung der Freelance-Kabinenmitarbeitenden besser Rechnung. Die neue Auszahlungsart ist insgesamt gleichwertig mit der aktuellen Regelung.»

Dass nicht alle Freelancer spürbare Nachteile von den neuen Einsatzregelungen erfahren werden, sieht auch die anonyme Quelle ein. «Für Wenigverdiener dürften die fehlenden Arbeitsstunden jedoch spürbar sein.»

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