DIE EU GREIFT DURCH: APPLE MUSS NACH DEM IPHONE AUCH DAS IPAD öFFNEN

Nach dem iPhone muss Apple auch das iPad in der EU grundlegend öffnen. Neben alternativen App-Stores werden so auch vollwertige Browser für iPadOS möglich.

Wie beim iPhone muss Apple für sein iPad alternative App-Stores zulassen. Ausserdem muss das Tablet-Betriebssystem iPadOS künftige vollwertige Browser anderer Hersteller unterstützen. Das ist die Folge einer Entscheidung der EU-Kommission, mit der das Apple-Betriebssystem iPadOS nun doch als für den Wettbewerb potenziell schädlicher «Gatekeeper» eingestuft wurde.

Als Gatekeeper (Torwächter des Internet) werden von der EU digitale Dienste bezeichnet, die aufgrund ihrer grossen Verbreitung und Marktmacht speziell reguliert werden müssen. Bei Apple sind dies der App Store, Safari und nun neben iOS auch iPadOS. Bei Google gelten Dienste wie Android, Play Store, Chrome, Google Suche und YouTube als Torwächter. Bei Meta unter anderem WhatsApp, Instagram und Facebook und bei Microsoft Windows und LinkedIn.

EU und USA ermitteln gegen Apple

Apple hat jetzt sechs Monate Zeit, die weitreichenden Regeln des Gesetzes für Digitale Märkte (Digital Markets Act) umzusetzen. Zuvor hatte die EU bereits die Öffnung des iPhones und somit von iOS in Europa erzwungen und Ende März ein Verfahren gegen Apple, Google und Meta eingeleitet. Ebenfalls im März hat das US-Justizministerium eine Wettbewerbsklage gegen Apple eingereicht. Kurz zuvor hatte die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro gegen Apple verhängt.

Apple verbot es App-Entwicklern beispielsweise, ihre Kunden im App Store über günstigere Bezahlmöglichkeiten (für Abos) ausserhalb des App Stores zu informieren. Bei Abo-Abschlüssen innerhalb des hauseigenen App Stores nimmt Apple eine Gebühr von bis 30 Prozent. Die EU prüft nun, ob Apple gegen die Regeln des Digital Markets Act (DMA) verstossen hat.

Warum die EU das iPad als Gatekeeper einstuft

Im Unterschied zu iOS hatten die EU-Regulierer iPadOS ursprünglich nicht als Gatekeeper-Dienst eingestuft, weil das Betriebssystem innerhalb der EU weniger als 45 Millionen aktive Nutzer zählt und damit unter dem gesetzlich festgelegten Wert liegt.

Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der EU-Kommission, sagte jedoch, eine Marktuntersuchung habe gezeigt, dass iPadOS trotz des Nichterreichens der Schwellenwerte einen wichtigen Zugang darstelle, auf den viele Unternehmen angewiesen seien, um ihre Kunden zu erreichen. Als Begründung für die neue Beurteilung wird daher angeführt, dass die Zahl der geschäftlichen Nutzer deutlich über dem vom Digital Markets Act (DMA) vorgegebenen Schwellenwert liege.

«Die heutige Entscheidung wird sicherstellen, dass Fairness und Anfechtbarkeit auch auf dieser Plattform gewahrt bleiben», sagte die dänische Politikerin, die in der EU-Kommission für Wettbewerbspolitik zuständig ist. Der DMA soll verhindern, dass mächtige Plattform-Betreiber wie Apple ihre Marktmacht missbrauchen, um kleinere Rivalen zu benachteiligen.

EU behält Apple im Auge

Thierry Breton, EU-Kommissar für den Binnenmarkt, erklärte, die Kommission werde die Marktentwicklungen weiter beobachten. «Wir werden auch nicht zögern, neue Untersuchungen einzuleiten, sollten andere Dienste unterhalb der Schwellenwerte Merkmale aufweisen, die als wichtige Gateways für Geschäftskunden gelten.»

Wie Apple die EU austricksen wollte und alle auf die Palme bringt

Apple muss das neue Digital-Gesetz der EU einhalten und unter anderem auf dem iPhone die NFC-Schnittstelle für andere Bezahl-Apps öffnen, andere Browser als Standard-Browser zulassen und die Installation von Apps aus dem Web und anderen App-Stores ermöglichen. All dies ist bei anderen Betriebssystemen seit jeher möglich. Apple hat zuletzt bei mehreren Forderungen der EU eingelenkt, steht jedoch weiterhin in der Kritik, da es die Installation alternativer App-Stores unnötig kompliziert mache und die User mit fragwürdigen Warnhinweisen von der Nutzung rivalisierender App-Stores fernhalte.

Apple hat auf die erzwungene Öffnung seines Betriebssystems durch die EU mit neuen Gebühren reagiert, um auch bei App-Downloads in anderen App-Stores mitzuverdienen. Rivalen warfen Apple daher vor, alternative App-Stores zu benachteiligen.

App-Store-Kontrolle in der Kritik

Apple betont in der Debatte um App-Store-Alternativen, der Download von Apps aus anderen Quellen sei mit Risiken für Nutzer verbunden, die man schützen müsse. Allerdings kann Apple auch über andere App-Stores oder über das Web installierte Apps jederzeit deaktivieren, indem das entsprechende Entwickler-Zertifikat widerrufen wird, sollte sich eine App als bösartig herausstellen.

Apple selbst steht immer wieder wegen mangelhafter App-Store-Kontrollen in der Kritik. Vergangene Woche schafften es beispielsweise mehrere Nudify-Apps, die Personen per KI ungefragt digital ausziehen, in den App Store. Apple entfernte diese erst nach Hinweisen von Journalisten. Kritiker werfen dem US-Konzern deshalb vor, an fragwürdigen Abo-Apps mitzuverdienen.

Apple will Digital Markets Act einhalten

«Wir werden weiterhin konstruktiv mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten, um den Digital Markets Act mit allen betreffenden Services einzuhalten», erklärte ein Apple-Sprecher am Montag. Apple fokussiere sich weiterhin darauf, den europäischen Kundinnen und Kunden bestmögliche Produkte und Services zu bieten und gleichzeitig die neuen Datenschutz- und Datensicherheitsrisiken zu minimieren, die der Digital Markets Act mit sich bringe.

Der DMA hat in der Schweiz keine Gültigkeit. Apple-Kunden ausserhalb der EU, auch Schweizer User, profitieren nicht von der Öffnung des iPhones und iPads.

Digital Markets Act rasch erklärt

Der Digital Markets Act (DMA) wurde am 7. März 2024 im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wirksam. Er soll die Marktmacht von Alphabet (Google), Amazon, Apple, ByteDance (TikTok), Meta (Facebook) und Microsoft beschränken. Digitale Dienste, die den Wettbewerb in einem Marktsegment dominieren, werden Torwächter genannt, da sie die Konkurrenz behindern oder ausschalten können. Die Konzerne mussten ihre Produkte anpassen, damit sie dem Digitalgesetz der EU entsprechen. Die EU erhofft sich mehr Wettbewerb und Auswahl für Konsumenten.

Bei den digitalen Marktplätzen wurden beispielsweise die App-Stores für iOS, Android sowie der Marketplace von Amazon als Torwächter benannt. Bei den sozialen Netzwerken wurden TikTok, Facebook, Instagram und LinkedIn als dominierend eingestuft, bei den Messengern WhatsApp und Facebook Messenger, bei den Betriebssystemen Android, iOS und Windows und bei den Browsern Chrome und Safari. Auch in den Bereichen Werbung und Datensammlung gibt es neue Einschränkungen für die Techgiganten.

Die EU hat von den 6 dominanten Konzernen 22 digitale Dienste als Torwächter definiert, weitere können folgen. Der DMA hat in der Schweiz keine Gültigkeit. Der Bund geht davon aus, dass die Unternehmen die neuen Regeln auch hierzulande anwenden – zumindest bei Apple ist dies nicht der Fall. (oli)

(oli/sda/awp/dpa)

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