Das Mietrecht ist so ausgestaltet, dass Mietende über einen umfangreichen Schutz verfügen. Eine Kündigung beispielsweise muss auf dem amtlichen Formular eingereicht werden, welches dich nochmals auf deine Rechte aufmerksam macht. Zudem kannst du eine Kündigung innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten. Meist kann in solchen Fällen eine Erstreckung des Mietverhältnisses erwirkt werden.
Bei Mängeln an der Mietsache hast du das Recht, die unentgeltliche Behebung des Mangels zu verlangen. Für die Zeit, in welcher das Mietobjekt einen Mangel aufweist, hast du das Recht auf eine Mietzinsreduktion.
Nebenkosten sind nur geschuldet, wenn diese im Mietvertrag vereinbart wurden. Kontrolliere in deinem Vertrag, was unter dem Punkt Nebenkosten steht. Bei Akonto-Zahlungen darf die Vermieterschaft weitere Nachzahlungen fordern, sofern die effektiven Kosten höher sind als deine monatlichen Akonto-Beträge. Bei einer vereinbarten Pauschale ist eine Nachzahlung hingegen ausgeschlossen.
Damit Nebenkosten eingefordert werden dürfen, müssen diese im Mietvertrag konkret bezeichnet werden. Die Formulierung «allgemeine Nebenkosten» reicht nicht aus, um diese zu verrechnen. Jede Position muss konkret bezeichnet werden. Erst dann gilt die Position als vertraglich vereinbart.
Schliesslich hast du das Recht, die Abrechnung zu prüfen. Zu diesem Zweck muss dir die Vermieterschaft Einsicht in die Belege gewähren. Damit du genügend Zeit für diese Prüfung hast, kannst du bei der Vermieterschaft einen Mahnstopp für die betreffende Nebenkostenabrechnung verlangen.
Gerade in der kalten Jahreszeit kann Schimmel zu einem Problem werden. Mit muffigem Geruch, dunklen Flecken an Wänden und Decken, hinter Schränken und Sofas lässt es sich nicht gemütlich wohnen.
Schimmel stellt rechtlich gesehen ein Mangel am Mietobjekt dar. Deine Vermieterschaft ist somit verpflichtet, den Schimmel in deiner Mietwohnung auf ihre Kosten zu entfernen. Zudem hast du Anspruch auf eine Mietzinsreduktion und kannst bei Untätigbleiben den Mietzins amtlich hinterlegen, um Druck auszuüben. Bei sehr starkem und wiederholtem Schimmelbefall kannst du unter Umständen sogar fristlos kündigen.
Wenn du den Schimmel in deiner Mietwohnung selber zu verantworten hast, geht die Entfernung auf deine Kosten. Da bei Schimmel oft verschiedene Ursachen eine Rolle spielen, lässt sich nicht ohne weiteres klären, wer die Schuld trägt. Als Mieter solltest du sorgsam mit deiner Mietwohnung umgehen. Wenn du deine Mietwohnung richtig lüftest, heizt und pflegst, hast du praktisch alles in deiner Verantwortung getan, um Schimmel zu verhindern. Deine Mietwohnung muss für dich normal nutzbar sein und so musst du beispielsweise folgende Vorgaben deiner Vermieterschaft zur Verhinderung von Schimmel grundsätzlich nicht befolgen:
Verfasse eine schriftliche Meldung an die Vermieterschaft, um sie über den Mangel in deiner Wohnung zu informieren. Ein Anruf kann zwar genügen, dieser und insbesondere dessen Inhalt lassen sich im Streitfall aber schlecht beweisen. Deshalb empfehlen wir eine E-Mail.
Beschreibe den Mangel so genau wie möglich (Ort, Beeinträchtigung, Fotobeweis) und verlange die fachgerechte Behebung des Mangels. Setze dazu eine realistische Frist. Von der Meldung des Mangels bis zur Behebung steht dir grundsätzlich eine Mietzinsreduktion zu. Bei kleineren Mängeln wird sich diese im Rahmen von 5 bis 10 % des Nettomietzinses bewegen.
Sollte sich die Vermieterschaft weigern, den Mangel zu beheben, kannst du ein Gesuch an die zuständige Schlichtungsbehörde stellen, damit diese in deinem Fall vermittelt oder entscheidet.
2023-05-25T12:05:10Z dg43tfdfdgfd