DIE WAAGEN VON COOP UND MIGROS STELLEN DIR JETZT EINE ZUSATZFRAGE

Im Schweizer Detailhandel musst du neu angeben, wie ein Produkt verpackt ist, wenn du es wägst. Coop und Migros haben schon umgestellt.

Wer bei Migros und Coop unverpacktes Gemüse kauft, wägt es selbst und nimmt die ausgedruckte Preisetikette an die Kasse mit. Das bleibt auch 2025 so, allerdings mit einem Twist: Beim Wägen muss man neu die Art der Verpackung angeben. Bei Coop gibt es zum Beispiel die Optionen unverpackt, Einwegbeutel (Plastik), Papierbeutel und Multi-Bag (Textil).

Mühsam und umständlich?

Auf «Reddit» sorgt die Änderung bereits für Wirbel. «Bin ich di einzig wo de neui Bildschirm bim Coop bi de Früchte/Gmüeswaage de Gipfel findt?», fragt eine Kundin im grössten Internetforum der Welt.

Jedes Mal, wenn sie etwas wiege, komme eine neue «müehsami und umschtändlichi» Abfrage, bevor man die Etikette mit dem Preis darauf drucken könne, so die Coop-Kundin. Dabei kaufe sie alles unverpackt.

Die Kundin nervt sich darüber, dass sie sogar beim Kauf einer Banane angeben müsse, wie sie verpackt ist. Das sei «völlig unnötig», und das Scannen der Produkte dauere so «sicher zehn Sekunden länger».

Laut Coop ändert sich kaum was

Coop sagt auf Anfrage der Redaktion, dass die Abfrage intuitiv gestaltet sei und weiterhin einen schnellen Wägeprozess ermögliche. Für die Kundschaft ändere sich nicht viel, sie könne wie gewohnt zuerst die dreistellige Früchte- oder Gemüsenummer eingeben. Neu sei bloss, dass Coop in einem zweiten Schritt nach der Verpackung fragt. Der Verpackungscheck erscheine bei allen selbst gewogenen Produkten.

Auf die Frage, ob alle Verpackungsoptionen gleich teuer seien, sagt Coop: «Die Kundinnen und Kunden wählen die jeweilige Verpackungsart, die mit auf der Waage liegt. Sie bezahlen jeweils nur das Nettogewicht der jeweiligen Früchte oder Gemüse.» Im Test der Redaktion waren alle Optionen gleich teuer: 110 Gramm Kumquat kosten im Coop beim Stauffacher in Zürich 1.65 Franken – egal, mit welcher Option.

Neue Vorgabe erzwingt Umstellung

Massgebend im bedienten Offenverkauf von Produkten wie Fleisch, Käse und Süsswaren ist die Nettomenge der Waren. Das steht so in den Weisungen zu den Mengenangabeverordnungen, die sich 2025 ändern.

Bis Ende 2024 durften die Händler bei Waren im Offenverkauf, die der Kunde oder die Kundin selbst wägt, das Gewicht der Verpackung zum Nettogewicht zählen, sofern sie nicht über zwei Gramm schwer war. Ab 2025 ist das vorbei: Die Händler dürfen das Gewicht des Schutzsacks oder einer anderen Verpackung nicht mehr aufs Nettogewicht draufschlagen.

Das gilt auch für Waren, die die Konsumentinnen und Konsumenten im Offenverkauf einpacken, aber nicht abwägen, da die Wägung erst an der Kasse stattfindet. Auch bei diesen Produkten dürfen die Händler das Gewicht der Verpackung ab 2025 also nicht mehr zum Nettogewicht dazuzählen. Der Schweizer Handel muss sich an diese Vorgaben halten.

Auch Migros stellt um

Nicht nur Coop hat das neue System eingeführt, auch Migros hat umgestellt: Per 6. Januar lassen sich Verpackungen «wie der Plastiksack oder der Veggie Bag» vom Gesamtgewicht abziehen, wie das Unternehmen im Migros-Magazin ankündigt. Man müsse dafür bloss auf dem Display der Selbstbedienungswaage die verwendete Verpackung auswählen. Das Wiegen von Früchten und Gemüse werde so transparenter, so Migros.

2025-01-06T15:55:58Z