Die erste Abstimmung des Jahres steht vor der Tür: Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Umweltverantwortungsinitiative.
Am 9. Februar 2025 stimmt die Schweiz über die Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» ab.
Weil eine Verfassungsänderung gefordert wird, braucht es für eine Annahme neben dem Volksmehr auch das Ständemehr.
Alles, was du zur Initiative wissen willst.
Natürliche Lebensgrundlagen wie Umweltbedingungen (z.B. das Klima) und Ressourcen (z.B. Luft und Wasser) ermöglichen Leben. Doch diese Grundlagen sind bei Überschreiten der planetaren Belastungsgrenze (mehr dazu unten) gefährdet.
Aus diesem Grund fordern die Initiantinnen und Initianten innerhalb von 10 Jahren bis 2035 einen grundlegenden Wandel der Wirtschaft und Gesellschaft: «Wir wollen die Profiteurinnen und Profiteure der Umweltzerstörung zur Verantwortung ziehen und allen Menschen eine lebenswerte Zukunft ermöglichen», heisst es.
Gemäss der Bundesverfassung muss sich der Bund für den langfristigen Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen einsetzen. Aus diesem Grund wurden bereits zahlreiche Massnahmen getroffen. Doch den Befürworterinnen und Befürwortern ist dies zu wenig. Die Initiative geht darum einen Schritt weiter und fordert weitergehende Massnahmen für die Schweizer Wirtschaft.
Kurz gesagt will die Initiative, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Schweiz die Umwelt nur so stark belasten, dass es noch möglich ist, die natürlichen Lebensgrundlagen langfristig zu erhalten. Dieses Ziel soll aber mit Massnahmen erreicht werden, die im In- und Ausland sozialverträglich sind.
Die planetare Belastungsgrenze gibt vereinfacht gesagt an, wie viel Belastung die Umwelt verkraften kann. Wird diese Grenze überschritten, ist das Gleichgewicht der Umwelt gefährdet.
Man unterteilt diese Belastungsgrenze in neun Bereiche: Klimawandel, Verlust der Integrität der Biosphäre, stratosphärischer Ozonabbau, Versauerung der Ozeane, Landnutzungsänderung, Veränderung in Süsswassersystemen, atmosphärische Aerosolbelastung, Einbringung neuartiger Substanzen und Veränderung in biogeochemischen Kreisläufen.
Hier wird dir die planetare Belastungsgrenze erklärt:Eine Studie aus dem Jahr 2023 von Greenpeace hat die planetarischen Belastungen in der Schweiz untersucht. Dabei wurde die Überschreitung der planetaren Grenzen durch Umweltbelastungen in sechs ökologischen Dimensionen beurteilt.
Die Untersuchung hat ergeben, dass bei vier von sechs untersuchten Dimensionen die planetaren Grenzen hierzulande deutlich überschritten werden. Es sind dies: Klimaveränderung, Biodiversitätsverlust, Wasserverbrauch und Stickstoffverlust.
In einer anderen Studie des Bundes aus dem Jahr 2022 zum Umweltfussabdruck der Schweiz tönt es ähnlich. Dort heisst es: «Insgesamt zeigt der bisherige Verlauf der Fussabdrücke und der Vergleich mit den planetaren Belastbarkeitsgrenzen, dass grosser Handlungsbedarf besteht.»
Das lässt die Initiative offen. Klar ist aber: Es bräuchte, auch wegen der von den Initianten festgelegten Frist von 10 Jahren, drastische Mittel. Zu bestimmen, welche konkreten Massnahmen ergriffen werden müssten, wäre Aufgabe des Parlaments.
Eingereicht wurde die Initiative 2023 von den Jungen Grünen. Unterstützt wird sie von der Mutterpartei, auch die SP, die EVP und zahlreiche Umweltverbände wie Greenpeace oder Pro Natura sind dafür. Alle Informationen zum Ja-Komitee findest du hier.
Der Bundesrat und das Parlament sowie eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden lehnen die Initiative ab. Auf nationaler Ebene empfehlen auch die Parteien EDU, FDP, die Mitte und die SVP die Nein-Parole. Noch offen ist die Position der GLP, die Grünliberalen werden am 25. Januar an der Delegiertenversammlung ihre Entscheidung fällen. Alle Informationen zum Nein-Komitee findest du hier.
Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» annehmen?
Der Anfang ist gemacht: So geht es weiter beim Klimaschutz
Mehr zu den Abstimmungen am 9. Februar:
2025-01-16T08:26:31Z